AGB

VERTRAGSGEGENSTAND

PfisterReisen veranstaltet und/oder organisiert für Sie Reisen. Wir verpflichten uns, die gebuchten Reisen vertragsgemäss von Anfang bis Ende zu organisieren, Ihnen die vereinbarten Fahrten, Unterkünfte zur Verfügung zu stellen bzw. zu vermitteln und weiteren Leistungen zu erbringen, die wir bei der gewählten Reise anbieten.

PfisterReisen handelt teilweise aber lediglich als Vermittlerin von Leistung Dritter, wie etwa bei Hotels, Konzert- oder Sportveranstaltungen, Theatervorstellungen, Ausflügen, Schiffsreisen etc.

ANMELDUNG / BESTÄTIGUNG / ZAHLUNG / PREISANPASSUNG

Der Vertrag zwischen Ihnen und PfisterReisen kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Buchung zustande, wobei Sie von PfisterReisen eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten, welche ohne sofortigen Widerspruch als inhaltlich richtig gilt.

Mit der Anmeldebestätigung ist PfisterReisen berechtigt, eine Rechnung ganz oder teilweise für die Reise zu stellen. Die Zahlung ist bei Erhalt der Rechnung fällig, muss aber spätestens 14 Tage vor Abreise bezahlt sein. Sie würden ohne weitere Mahnung in Verzug fallen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlt wäre. PfisterReisen würden im Verzugsfall alle gesetzlichen Rechte im Verzugsfall offen stehen, insbesondere könnte sie die Reiseleistungen verweigern und Schadenersatzansprüche geltend machen.

Weil PfisterReisen teilweise Reisen nur vermittelt, könnten in Ausnahmefällen Preiserhöhungen eintreten, wie höhere Hotel- oder Konzertpreise. Denkbar sind auch neue oder erhöhte staatliche Abgaben, Steuern, Gebühren, Treibstoffzoll, etc. PfisterReisen müsste Ihnen dies in einem solchen Ausnahmefall aber bis spätestens 21 Tage vor der Reise schriftlich und einlässlich begründet (mit Belegen) mitteilen. Übersteigt eine solche Preiserhöhung 10% des bisherigen Reisepreises, so hätten Sie das Recht, durch schriftliche Erklärung innert 5 Tagen zurück zu treten. In letzterem Fall wäre PfisterReisen verpflichtet, Ihnen alle erfolgten Zahlungen innert 20 Tagen vollständig zurück zu bezahlen.

RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN

Bei jeder Annullierung einer getätigten Buchung erhebt PfisterReisen zur Deckung des Arbeitsaufwandes Fr. 40.– pro Person, höchstens aber Fr. 80.– pro Auftrag.

Bei einem Rücktritt später als 22 Tage vor dem Reiseantritt werden zur Deckung weiterer anfallender Kosten, wie Hotelforderungen, Konzerttickets, etc. folgende Annullierungsgebühren berechnet:

20% vom Pauschalpreis bei Rücktritt 21 - 15 Tagen vor Abreise
40% vom Pauschalpreis bei Rücktritt 14 - 08 Tagen vor Abreise
80% vom Pauschalpreis bei Rücktritt 07 - 02 Tagen vor Abreise
100% vom Pauschalpreis bei Rücktritt 1 Tag vor Abreise sowie bei Nichterscheinen bei der Abreise.

Bei Schiffsreisen (Flussreisen; Kreuzfahrten) die wir vermitteln, gelten jeweils die Rücktrittsbedingungen der entsprechenden Reedereien/Schiffsgesellschaften. Diese Rücktrittsbedingungen können von unseren allgemeinen Rücktrittsbedingungen abweichen, und zwar in zeitlicher und betraglicher Hinsicht. Bei der Buchung informieren wir Sie auf Wunsch gerne über Einzelheiten.

Ein Rücktritt ist nur gültig, wenn er schriftlich gegenüber PfisterReisen erfolgt, unter Beilage aller erhaltenen Reiseunterlagen/-dokumente. Als massgeblicher Rücktrittstag gilt der Eingang der Erklärung bei PfisterReisen.

Um gewisse Risiken abdecken zu können, empfehlen wir Ihnen, eine Annullationsversicherung abzuschliessen. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung liegt in ihrer Verantwortung. Gerne können wir Ihnen auf Anfrage einen kompetenten Versicherungspartner angeben.

DURCHFÜHRUNG / ANPASSUNG /ABSAGE DER REISE

PfisterReisen behält sich - auch im Interesse von Ihnen - vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen vor der Reise zu ändern bzw. anzupassen, wenn unvorhersehbare oder besondere Umstände es erfordern. Sollten Ereignisse höherer Gewalt die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann PfisterReisen eine Reise auch absagen. Die Reisen werden - vorbehältlich höherer Gewalt - aber durchgeführt bei jeder Witterung.

Für alle angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird die Mindestteilnehmerzahl vor der Reise nicht erreicht, kann PfisterReisen die Reise jederzeit absagen.

In Fällen einer Reiseabsage (höhere Gewalt/Mindestteilnehmerzahl) wird Ihnen der einbezahlte Betrag durch PfisterReisen gesamthaft zurückerstattet (ohne die Erhebung von Bearbeitungsgebühren oder ähnlich). Ein anderer oder weitergehender Schadenersatzanspruch gegenüber PfisterReisen besteht nicht.

Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass in den Preisen keine Trinkgelder eingerechnet sind, insbesondere auch nicht für den Chauffeur.

PROGRAMMÄNDERUNGEN /LEISTUNGSANPASSUNGEN / -AUSFALL WÄHREND DER REISE

Bei Reisen kann es aus verschiedenen Gründen zu Änderungen der Leistung kommen, wie aufgrund besonderer Verkehrslagen, Wetter, Absagen von Konzerten, Überbuchungen von Hotels, etc. PfisterReisen versucht dies natürlich möglichst zu vermeiden oder dann die Leistung wenn möglich so anzupassen, dass sich der Charakter der Reise nicht wesentlich verändert.

Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden müssen, die einen erheblichen Teil der Reise betrifft oder den Charakter der Reise gesamthaft stark verändert, so vergütet PfisterReisen einen objektiven Minderwert zwischen Reisepreis und effektiv erbrachter Leistung. Massstab und höchstmöglicher Minderwert ist aber, in welchem Umfang PfisterReisen selbst Kosten einsparte oder Entschädigungen von Dritten erfolgreich zurückfordern kann.

BEANSTANDUNGEN

Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei PfisterReisen oder deren Vertretung (Reiseleiter) und/oder allenfalls dem verantwortlichen Drittveranstalter unverzüglich, möglichst gleichentags, den Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Wird keine Abhilfe innert angemessener Zeit während der Reise geschaffen, so lassen Sie sich Mangel und Schaden vor Ort durch PfisterReisen oder deren Vertretung (Reiseleiter) und/oder allenfalls dem verantwortlichen Drittveranstalter schriftlich bestätigen. Schadenersatzansprüche sind dann bis spätestens 8 Tage nach Beendigung der Reise bei PfisterReisen unter Beilage der Unterlagen zu melden, ansonsten ein allfälliger Schadenersatzanspruch erlischt.

HAFTUNG UND VERSICHERUNG

Durch unsere Haftpflichtversicherung sind Sie als Person während der Fahrt im Bus von PfisterReisen versichert (Fahrzeughaftpflicht nach Strassenverkehrsgesetzgebung). Ausserhalb unseres Busses besteht unsererseits keine Haftung, insbesondere auch nicht für vermittelte Reiseteile, wie Ausflüge, Konzerte, etc., die Dritte durchführen.

Wir übernehmen während Ihrer Reise keine Haftung für Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust Ihrer Gepäckstücke, Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Foto- oder Videoausrüstung, etc.

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass wir zudem nicht für Leistungsausfälle, Minderleistung oder sonstige Schlechterfüllung irgendwelcher Art haften, die durch dritte Leistungsträger wie Hotels, Schifffahrtsgesellschaften, etc., entstehen, auch wenn wir dies vermittelten, oder die auf ein Eigenverschulden ihrerseits zurückzuführen sind.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reisezwischenfall- und Gepäck-Versicherung.

ZOLLFORMALITÄTEN

Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften sowie für die Mitführung notwendiger Unterlagen selbst verantwortlich. Wir sind Ihnen bei der Buchung aber gerne behilflich, allgemeine Hinweise zu geben, wobei diese Vorschriften auch kurzfristig von Land zu Land und je nach Staatsangehörigkeit ändern können. PfisterReisen trägt aber in keinem Falle eine Haftung, wenn ein Land eine Einreise verweigern oder andere Massnahmen treffen sollte. Nachteile aller Art würden zu ihren Lasten gehen.

SITZPLÄTZE IM CAR

Die Zuteilung der Sitzplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. 

GERICHTSSTAND

Ausschliesslicher Gerichtsstand in einem Streitfall wäre St. Gallen. Anwendbar ist das Schweizer Recht.

 

Waldkirch, 16.02.2017